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Bundesarbeitsgemeinschaft
Schulentwicklungsberater/innen
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Grundsätze der Bundesarbeitsgemeinschaft
„Beraterinnen und Berater für Schulentwicklung“
Die
Schularten übergreifende Arbeitsgemeinschaft setzt sich folgende Ziele:
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Information
der ARGE-Mitglieder über aktuelle Entwicklungen
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Entwicklung eines
gemeinsamen Verständnisses für die Beratungstätigkeit an
Schulen Entwicklung und Sicherung gemeinsamer Qualitätsstandards für die
Beratungstätigkeit
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Abstimmung des
Fortbildungsbedarfs und Koordination von Fortbildungsangeboten für die
ARGE-Mitglieder
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Herstellung und Pflege
der Kontakte zu den Schulbehörden des Bundes und der Länder, den
Pädagogischen Hochschulen und sonstigen relevanten Institutionen bei
gleichzeitiger Vertretung der Anliegen der ARGE im Hinblick auf die
qualitätsvolle Beratung der Schulen.
Struktur
der ARGE:
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Die
Schulentwicklungsberaterinnen und -berater eines Bundeslandes bilden die
Landesarbeitsgemeinschaft
an der jeweiligen Pädagogischen Hochschule. In jeder
Landesarbeitsgemeinschaft wird eine Leiterin oder ein Leiter für eine
Funktionsdauer von maximal drei Jahren gewählt.
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Alle Mitglieder der
Landesarbeitsgemeinschaften bilden die Bundesarbeitsgemeinschaft.
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Die Mitglieder der
Bundesarbeitsgemeinschaft wählen eine Vorsitzende oder einen
Vorsitzenden und zwei Stellvertreter/innen der
Bundesarbeitsgemeinschaft für die Dauer von 3 Jahren. Schulaufsichtsbeamt/innen und Rektor/innen bzw. Institutsleiter/innen
der Pädagogischen Hochschulen sind als Vorsitzende/Stellvertreter/innen
nicht wählbar. Die/der Vorsitzende - im Verhinderungsfall
ein anderes Vorstandsmitglied - vertritt die Bundesarbeitsgemeinschaft
nach außen und ist vor allem Ansprechperson für das bm:ukk.
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Einmal jährlich werden
alle Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft zu einer Bundestagung mit
angeschlossener Fortbildungsveranstaltung eingeladen. Beschlüsse werden
von den dort anwesenden Mitgliedern mit einfacher Mehrheit gefasst. Die
inhaltliche Planung und Organisation einer Bundestagung wird jeweils von
einer Arbeitsgemeinschaft eines Bundeslandes wahrgenommen. Diese hat die
dafür notwendigen Mittel an der Pädagogischen Hochschule sicher zu
stellen.
Mitglieder:
Über die Aufnahme in die
Landes-Arbeitsgemeinschaft entscheidet diese in Abstimmung mit der
Pädagogischen Hochschule.
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Voraussetzungen für eine Aufnahme in die
Arbeitsgemeinschaft sind:
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Eine Ausbildung, die zur
Beratung von Schulen qualifiziert und in Umfang und Inhalt den im
Leitbild verankerten Qualitätskriterien entspricht.
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Einsatz als
Beraterin/Berater durch eine Pädagogische Hochschule
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Feldkompetenz im System
Schule
Alle Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaften sind
automatisch Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft.
Wien, am 17.
Oktober 2007 |
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